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BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 4/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 4/80
Grundbucherklärungen sind aber als Willenserklärungen gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung insoweit fähig und zugänglich, als nicht die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12 /15 m. Nachw.). - BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer …
Auszug aus BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 4/80
Grundbucherklärungen sind aber als Willenserklärungen gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung insoweit fähig und zugänglich, als nicht die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12 /15 m. Nachw.). - BGH, 30.01.1959 - V ZB 31/58
Tankstellendienstbarkeit
Auszug aus BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 4/80
Handlungen in diesem Sinn sind im Gegensatz zu Rechtsgeschäften Maßnahmen tatsächlicher Art, die dem Grundstückseigentümer an sich erlaubt sind als Ausfluß des sich aus § 903 BGB ergebenden Rechts, mit dem Grundstück, soweit nicht Gesetze oder Rechte Dritter entgegenstehen, beliebig zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen.- Die dem Eigentümer auferlegte Unterlassungspflicht muß daher auf eine Beschränkung im tatsächlichen Gebrauch des Grundstücks gerichtet sein; sie darf nicht bloß eine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit enthalten ( BGHZ 29, 244 /248 f. m. Nachw.;… BayObLG aaO; BayObLG Rpfleger 1980, 150 /151;… Staudinger BGB 12. Aufl. § 1018 Rdnr. Die in Rede stehenden Dienstbarkeiten beinhalten jedoch eine Beschränkung der rechtlichen Befugnisse des Grundstückseigentümers: Es ist ihm (jedenfalls) verboten, die Gebäude zu einem anderen Zweck als der Fortführung eines Hotels an Dritte zu überlassen. - OLG Celle, 21.01.1980 - 4 Wx 2/80
Auszug aus BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 4/80
Handlungen in diesem Sinn sind im Gegensatz zu Rechtsgeschäften Maßnahmen tatsächlicher Art, die dem Grundstückseigentümer an sich erlaubt sind als Ausfluß des sich aus § 903 BGB ergebenden Rechts, mit dem Grundstück, soweit nicht Gesetze oder Rechte Dritter entgegenstehen, beliebig zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen.- Die dem Eigentümer auferlegte Unterlassungspflicht muß daher auf eine Beschränkung im tatsächlichen Gebrauch des Grundstücks gerichtet sein; sie darf nicht bloß eine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit enthalten ( BGHZ 29, 244 /248 f. m. Nachw.;… BayObLG aaO; BayObLG Rpfleger 1980, 150 /151;… Staudinger BGB 12. Aufl. § 1018 Rdnr. Die in Rede stehenden Dienstbarkeiten beinhalten jedoch eine Beschränkung der rechtlichen Befugnisse des Grundstückseigentümers: Es ist ihm (jedenfalls) verboten, die Gebäude zu einem anderen Zweck als der Fortführung eines Hotels an Dritte zu überlassen.
- OLG Köln, 06.08.2013 - 2 Wx 199/13
Zulässiger Inhalt einer Grunddienstbarkeit
Die an der gleichen Stelle abgedruckte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschl. v. 28.10.1980 - BReg. 2 Z 4/80) betreffend eine Hotelbetriebs-Dienstbarkeit behandelt eine Dienstbarkeit, durch die (unzulässigerweise) die rechtliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers beschränkt werden sollte. - OLG Köln, 12.03.2012 - 2 Wx 184/11
Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch
Die an der gleichen Stelle abgedruckte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschl. v. 28.10.1980 - BReg. 2 Z 4/80) betreffend eine Hotelbetriebs-Dienstbarkeit behandelt eine Dienstbarkeit, durch die (unzulässigerweise) die rechtliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers beschränkt werden sollte. - BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 7/82
Zur Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts
Diese Gründe ergeben auch, daß die von den Vorinstanzen herangezogene ständige Rechtsprechung des Senats nicht entgegensteht; denn diese Entscheidungen (vgl. BayObLGZ 1980, 232/235 ff. [= MittBayNot 1980, 201 ]; BayObLG MittBayNot 1981, 21; Rpfleger 1981, 3521353 = MDR 1981, 758 ; Rpfleger 1982, 60/61 = MittBayNot 1981, 239 ) betreffen nicht die Eintragung von Wohnungsbesetzungsrechten.